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Absolvent des Finanzmanagements Bachelor Fernstudiums sitz auf Tisch und interpretiert Liquiditätsanalyse

Ratgeber

Kindergeld im Fernstudium: Was Sie wissen müssen

Ein Fernstudium hat sich als attraktive Option für viele Studierende etabliert, die Beruf und Weiterbildung miteinander verbinden möchten. Doch wie sieht es mit finanzieller Unterstützung durch Kindergeld aus? Diese Frage ist besonders für Eltern und Studierende relevant, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, weil der Studienwunsch ohne sie eventuell nicht zu erfüllen ist. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über Kindergeld im Fernstudium und wie Sie von dieser finanziellen Hilfe profitieren können.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder unterstützen soll. Es wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Der Zweck des Kindergeldes besteht darin, die wirtschaftliche Belastung der Eltern zu mindern und eine angemessene Versorgung und Ausbildung der Kinder zu gewährleisten.

Definition und Zweck von Kindergeld

Kindergeld dient der finanziellen Unterstützung von Familien und trägt dazu bei, die Kosten für die Erziehung und Ausbildung eines Kindes zu decken. Diese Leistung wird monatlich ausgezahlt und richtet sich seit 2023 nicht mehr nach der Anzahl der Kinder einer Familie. Zuvor erhielten Eltern für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind je 250 Euro. Seit 2023 werden durch die Familienkassen jedoch für jedes Kind 250 Euro Kindergeld ausbezahlt, sodass die Menge der Zählkinder im elterlichen Haushalt unerheblich geworden ist.

Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die Berücksichtigung des Kindes im Haushalt. Zudem muss das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium sein, sofern es älter als 18 Jahre ist.

Dazu muss das Kind zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Handelt es sich um den zweiten Versuch einer Ausbildung (Schule, Beruf oder Studium), wird das Kindergeld weiter gewährt, sofern das Kind bis zu 20 Wochenstunden arbeitet, wobei der Verdienst nebensächlich ist. Hier kommt es nur auf die wöchentliche Arbeitszeit an. Dies betrifft auch geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Minijobs. Auch Übergangszeiten - wie zum Beispiel zwischen Schulabschluss und dem Beginn von Ausbildung oder Studium - werden durch das Kindergeld abgedeckt, sofern sie maximal 4 Monate dauern. Freiwilligendienste und berufsbezogenen Praktika fallen ebenfalls in diese abgedeckten Übergangszeiten. Auch ausbildungsplatzsuchende und arbeitssuchende Kinder berechtigen unter bestimmten Bedingungen zum Bezug von Kindergeld. Für Kinder mit Behinderung kann teils auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezogen werden.

Für gewöhnlich wird Kindergeld direkt ab der Geburt beantragt wie bezogen und bildet eine konstante Größe, sofern sich weder die Unterbringung im elterlichen Haushalt noch der geografische Aufenthaltsort des Kindes sich dauerhaft ändern.

Infografik zum Thema Kindergeld: Entwicklung der Jahre 1998 bis 2024

Was ist ein Fernstudium?

Ein Fernstudium ist eine Form des Studiums, bei der die Lerninhalte hauptsächlich online vermittelt werden. Daher wird es teils auch bereits als Online-Studium bezeichnet. Studierende können flexibel von zu Hause aus lernen und ihre Lernzeiten individuell gestalten. Dies unterscheidet das Fernstudium von traditionellen Präsenzstudiengängen, bei denen regelmäßige Anwesenheitspflichten bestehen. Im Gegensatz zum traditionellen Präsenzstudium bietet das Fernstudium mehr Flexibilität, da es keine festen Vorlesungszeiten gibt. Stattdessen erfolgt die Vermittlung der Lerninhalte über digitale Plattformen, und der Austausch mit Dozenten und Kommilitonen geschieht häufig virtuell.

Das Fernstudium bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, Beruf und Studium zu vereinen, sowie die Flexibilität, den Lernprozess individuell zu gestalten. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, wie die Notwendigkeit einer hohen Selbstdisziplin und die oft fehlenden sozialen Kontakte.

Gibt es Kindergeld im Fernstudium?

Während bei traditionellen Studiengängen die regelmäßige Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren nachgewiesen werden muss, liegt der Fokus im Fernstudium auf dem eigenverantwortlichen Lernen. Dies kann Auswirkungen auf den Nachweis des Kindergeldanspruchs haben. Aber auch Fernstudierende können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen. Dabei gibt es jedoch Unterschiede im Vergleich zu Studierenden in traditionellen Studiengängen, die beachtet werden müssen. Denn für Fernstudierende gelten hinsichtlich des Kindergeldanspruchs spezifische Anforderungen. Dazu gehören zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweise und der Nachweis eines Mindestumfangs an Studienleistungen. Es kann auch erforderlich sein, zusätzliche Unterlagen wie Studienpläne oder Zeitnachweise einzureichen. Zudem muss das Fernstudium als gleichwertig zu einem Präsenzstudium anerkannt sein.

Der Antragsprozess für Kindergeld im Fernstudium

Der Antragsprozess für Kindergeld im Fernstudium ist vergleichbar mit dem Verfahren für traditionelle Studierende. Dennoch gibt es einige wichtige Schritte und Dokumente, die beachtet werden müssen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Antragsformular ausfüllen: Das Kindergeldantragsformular ist bei der zuständigen Familienkasse erhältlich oder online abrufbar.
  • Erforderliche Dokumente sammeln: Neben dem ausgefüllten Formular werden Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweise und gegebenenfalls weitere Nachweise benötigt.
  • Antrag einreichen: Der vollständige Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen muss bei der Familienkasse eingereicht werden.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Zudem kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld bei der Familienkasse über spezifische Anforderungen zu informieren. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Fernstudierende auch an die Studienberatung oder das Prüfungsamt ihrer Hochschule wenden. Letztendlich ist es wichtig, immer auf dem Laufenden zu bleiben und eventuelle Änderungen in Bezug auf den Kindergeldanspruch rechtzeitig mitzuteilen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Anspruch auf Kindergeld während des Fernstudiums bestehen bleibt und finanzielle Unterstützung für Familien gewährleistet wird.

Als Kind Kindergeld erhalten: Abzweigungsantrag

Auch wenn für ein Fernstudium Kindergeld bewilligt wird, ist es zunächst so, dass das Kindergeld den Eltern zusteht, da es ja deren finanzielle Belastung bei der Erziehung und Ausbildung des Kindes mindern soll. Da die Zeit eines Studiums jedoch häufig auch dazu genutzt wird, Kinder selbstständiger werden zu lassen, ist der Gedanke naheliegend, dass sie auch die Verantwortung über das Kindergeld selbst übernehmen. Häufig leiten die Eltern das Kindergeld einfach an die Kinder weiter. Dies ist besonders praktisch, wenn sie ohnehin einen monatlichen Beitrag überweisen, um ihr Kind zu unterstützen. Ist das Verhältnis allerdings nicht unbelastet oder liegen andere Gründe vor, dann können Kinder sich ihr Kindergeld auch selbst auszahlen lassen. Das geschieht über einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse. Damit diesem stattgegeben wird, müssen die Kinder in einem eigenen Haushalt leben, sich selbst versorgen und keinen Unterhalt von den Eltern erhalten. Die Option besteht auch im Fernstudium.

Beispiele für Kindergeld im Fernstudium

Beispielberichte können wertvolle Einblicke und Tipps bieten. So fällt es auch leichter, ein Verständnis davon zu entwickeln, welche Umstände dem Erhalt von Kindergeld entgegenstehen können und die eigene Lage korrekt einzuschätzen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen 4 fiktive Studierende vor, die einige grundlegende Prinzipien zum Erhalt von Kindergeld demonstrieren.

Anna ist 18 Jahre alt und möchte nach erfolgreichem Schulabschluss nun ein Psychologiestudium aufnehmen. In der Zeit zwischen dem Schulabschluss im Frühjahr und dem Studienstart im Herbst möchte sie ein Praktikum in der Jugendhilfe absolvieren, um in eins ihrer späteren Tätigkeitsfelder hineinzuschnuppern. Ihre Eltern unterstützen ihre Pläne und wollen ihr auch unabhängig vom Kindergeld jeden Monat etwas dazugeben.

Da Anna direkt nach der Schule studieren möchte, handelt es sich bei Ihrem Studienwunsch um ein Erststudium. Ihren Eltern steht also - obwohl Anna schon 18 ist - weiterhin Kindergeld zu. Auch für den Sommer vor ihrem ersten Semester kann Kindergeld bezogen werden, weil die drei Monate als Übergangszeit geltend gemacht werden können. Da Anna in dieser Zeit zudem ein Praktikum absolviert, dass für ihren späteren Beruf sinnvoll ist, schlägt sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Das Verhältnis zu ihren Eltern ist gut, sodass Anna das Kindergeld - sowie einen kleinen elterlichen Obolus - sicher über sie erhalten wird. Ob Anna ihr Studium als Präsenz- oder Fernstudium absolvieren möchte, ist für den Anspruch unerheblich. Sie muss im Falle eines Fernstudiums nur weitere Unterlagen wie Zeitnachweise einreichen, weil in einem flexiblen Fernstudium die fest geregelte Anwesenheit entfällt, über die im Präsenzstudium das ernsthafte Studieninteresse nachgewiesen wird.

Yannik ist 23 Jahre alt und hat bereits einen Bachelor-Abschluss in Philosophie und Geschichte. Um in besser bezahlte Jobs leichter einsteigen zu können, möchte er nun einen Master machen. Aktuell arbeitet er als Journalist und möchte das auch während des Studiums weiter tun. Seine Eltern sind einerseits gegen ein weiteres Studium, erhoffen sich aber zugleich auch bessere Berufschancen für ihren Sohn. Wie in seinem ersten Studium können sie ihn aber nicht noch einmal finanziell unterstützen.

Yannik ist unter 25 Jahre alt und möchte ein weiterführendes Studium beginnen. Da sein Master-Studium eine Fortführung des vorherigen Bachelor-Studiums (konsekutiv) ist, hat er weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Für diesen Anspruch ist allerdings zum einen noch relevant, wie lang die Phase zwischen Bachelor und Master ist (Übergangszeiten müssen kürzer als 4 Monate sein). Und zum anderen spielt auch eine Rolle, welchen Umfang seine Beschäftigung als Journalist hat. Bei einem Minijob oder einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 20 Stunden bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, darüber hinaus erlischt er. Da Yannik neben dem erneuten Studium berufstätig bleiben möchte, ist ein flexibles Fernstudium für ihn eventuell besonders interessant. Entscheidet er sich dafür, muss er auf die gleichen zusätzlichen Unterlagen achten wie Anna im ersten Beispiel. Und je nach dem, welche Regelstudienzeit sein Studium hat, könnte auch die Kindergeldgrenze am Ende des 25. Lebensjahrs für ihn wichtig werden. Seine Eltern können ihm nichts mehr aus eigener Tasche dazugeben, aber das Kindergeld kann er - zusätzlich zum Lohn aus seinem Job als Journalist - dennoch von ihnen erhalten.

David ist 27 Jahre alt und hat nach seinem Abschluss erst einmal die Welt sehen wollen. Aus einem Auslandsjahr wurde rasch eine folge ausgedehnter Reisen, die er mit Work and Travel finanziert hat. Er hat inzwischen Erfahrungen als Reiseführer, Animateur, Tennis-Coach, Chauffeur, Koch und Yoga-Lehrer, möchte nun über ein Studium im Bereich Tourismusmanagement aber einen wirtschaftlicheren Zugang zu seinem Lieblingsthema Reisen gewinnen. Seine Eltern begrüßen es ebenfalls, dass er jetzt "endlich etwas Ordentliches lernen" will und möchten ihm helfen. Ein Fernstudium findet David besonders spannend, weil es ihm erlauben würde, auch weiterhin viel unterwegs zu sein sowie eventuell nebenher weitere Jobs der Tourismusbranche kennen zu lernen.

David ist über 25 Jahre alt und hat daher keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Er kann freilich trotzdem sein Studium aufnehmen, muss sich aber alternative Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Wäre David erst 24, bestände sein Anspruch auf Kindergeld noch und er könne damit - ähnlich unkompliziert wie Anna im ersten Beispiel - sein Erststudium damit bestreiten. Allerdings sollte er auch in diesem Fall von Anfang an auf ein Studienleben ohne Kindergeld hin planen, denn sobald er 25 Jahre alt wird, erlischt der Anspruch - und zumeist auch die Familienversicherung, sodass Studierende sich auch selbst kranken- und pflegeversichern müssen.

Helene ist 19 Jahre alt und hat nach dem Schulabschluss ein freiwilliges soziales Jahr in einer Einrichtung für benachteiligte Kinder absolviert. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeit hat ihr so gut gefallen, dass sie nun Soziale Arbeit studieren möchte. Ihre Eltern haben sich die Tochter eher als Ärztin vorgestellt und wollen den Studienwunsch nicht unterstützen.

Helene fällt unter die Altersgrenze von 25 Jahren und ist für ihr Erststudium prinzipiell kindergeldberechtigt. Allerdings ist das Verhältnis zu den Eltern aufgrund ihres Studienwunsches nicht mehr unbelastet. Helene kann sich nun darauf verlassen, dass ihre Eltern ihr das Kindergeld dennoch zur Verfügung stellen und nur keinen zusätzlichen Unterhalt gewähren, wie sie dies vielleicht bei einem Medizinstudium getan hätten. Oder sie stellt einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse und lässt sich das Kindergeld direkt auszahlen. Dafür kann sie aber nicht zuhause wohnen bleiben, sondern muss einen eigenen Haushalt nachweisen, in dem sie sich selbst versorgt.

FAQs rund um Kindergeld im Fernstudium

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, müssen - etwas vereinfacht - unter 25 Jahre alt sein, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ein Erststudium aufnehmen. Im Fernstudium sind gegenüber dem Präsenzstudium einige zusätzliche Nachweise notwendig, um dennoch Kindergeld zu erhalten. Dies gilt unabhängig von der konkreten Fernhochschule oder -universität.

Nein, sofern die Vollzeittätigkeit nicht zugleich eine geringfügige Beschäftigung ist. Grundsätzlich darf die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung neben dem Empfang von Kindergeld maximal bei 20 Stunden pro Woche liegen.

Ja, falls das Master-Studium als Fortführung des Bachelor-Studiums (konsekutiv) gilt und die Auflagen bezüglich einer beruflichen Tätigkeit neben dem Studium erfüllt werden.

Ja, denn auch Teilzeitstudierende gelten was ihre Hauptbeschäftigung angeht erst einmal als Studierende, sodass alle bisher getroffenen Aussagen auf ein Teilzeitstudium ebenso zutreffen wie auf eines in Vollzeit, ob in Präsenz oder als Fernstudium. Es sollte beachtet werde, dass sich bei einem Studium in Teilzeit die Regelstudienzeit erhöht und so die Grenze von 25 Jahren schneller erreicht werden kann.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten neben dem Kindergeld

Wer vielleicht keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, muss deshalb seinen Traum vom Studium nicht gleich begraben. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende gibt es zuhauf. Zu den gängigen Optionen zählen BAföG, Studienkredite oder Stipendien. BAföG bietet eine Mischung aus Zuschüssen und zinsfreien Darlehen, häufig gekoppelt an die finanziellen Verhältnisse der Eltern. Studienkredite hingegen sind meist zinsbehaftet, ermöglichen jedoch eine flexible Rückzahlung, die oft erst nach dem Abschluss beginnt. Stipendien können durch verschiedene Organisationen, Unternehmen oder Stiftungen vergeben werden und sind oft leistungsabhängig. Des Weiteren bieten viele Hochschulen Teilzeitjobs an, die es Studierenden ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und gleichzeitig wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln.

Infografik über Förderung im Studium: durchschnittliche Förderung durch BAföG pro Studierendem in Euro

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Das Thema Kindergeld im Zusammenhang mit verschiedenen Studienformen ist vielseitig und erfordert eine sorgfältige Planung. Insbesondere bei Fernstudiengängen ist es wichtig, die spezifischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern. Studierende sollten sich frühzeitig mit den möglichen alternativen Finanzierungsquellen auseinandersetzen und die Anforderungen bezüglich der Arbeitszeit und des weiteren Studiums im Auge behalten. Letztlich kann das Kindergeld eine wertvolle Unterstützung bieten, um die finanziellen Lasten während des Studiums zu mindern, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.

Weiterführende Ressourcen

Offizielle Antragsformulare und Richtlinien für Kindergeld

Kontaktinformationen für zuständige Behörden und Beratungsstellen

Zusätzliche Lesematerialien und Artikel zu den Themen Kindergeld und Fernstudium

Durch rechtzeitige Information und sorgfältige Vorbereitung können Fernstudierende von den finanziellen Vorteilen des Kindergeldes profitieren und sich stärker auf ihr Studium konzentrieren.

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