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Neues BaföG: Alle Änderungen 2024

Berlin, 13. Juni 2024 – BAföG geht in eine neue Runde. Das Bundeskabinett hat weitere Änderungen an der bekanntesten Form der staatlichen Ausbildungsförderung beschlossen. Die Anpassungen reichen von einem erhöhten Grundbedarf über angehobene Freibeträge bis hin zu längeren Förderzeiten.

BAföG 2024: Was ist neu?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, bietet vielen Studierenden in Deutschland eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung. Seit seiner Einführung 1971 hat sich BAföG als essenzielles Instrument etabliert, das es Studierenden aus allen sozialen Schichten ermöglicht, ihre Hochschulausbildung ohne finanzielle Sorgen zu meistern. Die Vorteile sind zahlreich: Von der Deckung der Lebenshaltungskosten über die Finanzierung von Studienmaterialien bis hin zum Beitrag zu Wohnkosten – BAföG ermöglicht es Studierenden, sich vollständig auf ihr Studium zu konzentrieren. Besonders für diejenigen, deren Eltern über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, öffnet BAföG Türen zu Bildungs- und Karrierechancen, die sonst möglicherweise unerreichbar wären.

Was ist BAföG?

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist seit mehr als 50 Jahren ein zentraler Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung in Deutschland. Es ermöglicht vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit bessere berufliche Chancen. Mit dem Ziel, die Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern, unterstützt das BAföG Studierende sowie Schülerinnen und Schüler finanziell. In einer sich ständig weiterentwickelnden Welt stellt BAföG sicher, dass Bildung für alle zugänglich bleibt und fördert damit den Erfolg der nächsten Generation.

Wie ist der aktuelle Fortschritt im Beschluss der neuen Gesetzgebung?

Im Juni 2024 hat das Bundeskabinett weitere Änderungen am BAföG beschlossen, um die Situation von Studierenden und Schülern auch in Zukunft zu stärken. Diese Anpassungen wurden nun vom Bundestag verabschiedet und stehen kurz vor der Bestätigung durch den Bundesrat. Die vorgesehenen Neuerungen sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten und damit rechtzeitig zum nächsten Schul- bzw. Studienjahr einen wichtigen nächsten Schritt in Richtung eines fortschrittlicheren und unterstützenden Bildungssystems markieren.

Welche Kernpunkte beinhaltet die Reform des BAföG in 2024?

  • Erhöhung der Grundbedarfssätze: Die Grundbedarfssätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben. Das bedeutet, dass Studierende und Schüler mehr finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre täglichen Lebenshaltungskosten besser zu decken. Der Grundbedarfssatz liegt vor der Anpassung aktuell bei 812 Euro für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen.
  • Anpassung der Wohnkostenpauschale: Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende und Schüler wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Diese Maßnahme soll die gestiegenen Mietkosten wirksam abfedern.
  • Einmalige Studienstarthilfe: Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss muss - anders als das BAföG selbst - am Ende der Förderungsdauer auch nicht zurückgezahlt werden. Anspruch darauf haben junge Menschen, die vor der Aufnahme ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen. Die Studienstarthilfe soll finanzielle Hürden abbauen und bei wichtigen Ausgaben wie Laptop, Lehrmaterialien oder Mietkaution unterstützen, die zum Start eines Studiums oftmals geballt auf neue Studierende zukommen.
  • Anpassung der Freibeträge: Aktuell beträgt der Freibetrag, der den Eltern des Antragstellenden zusteht, vor der Anpassung 2024 noch 2.000 Euro. Ehepartner des Antragstellenden haben monatlich 1.330 Euro für sich und 605 Euro je unterhaltspflichtigem Kind frei. Diese Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Dies gilt auch für die Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung. Zudem wird der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Einführung eines Flexibilitätssemesters: Ein Highlight der Reform ist das Flexibilitätssemester. Es bietet allen Studierenden einmalig die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Dies erlaubt es beispielsweise, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren und die Studienzeit optimal zu nutzen.
  • Verbesserungen beim Fachrichtungswechsel: Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch später im Studium vorgenommen werden. Studierende haben nun bis zum Beginn des fünften Fachsemesters Zeit, ihre Fachrichtung zu wechseln, ohne ihre BAföG-Förderung zu verlieren.
  • Reduzierung des bürokratischen Aufwands: Der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG soll reduziert werden. Dies wird durch angemessene Pauschalierungen und den Verzicht auf bestimmte Anrechnungsregelungen erreicht.

Diese Reformen zielen darauf ab, Studierenden und Schülern ein noch besseres Fundament für ihren Erfolg zu bieten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen.

Was waren die Inhalte der letzten Reform in 2022?

Die BAföG-Reform im Jahr 2022 hat bereits bedeutende Leistungsverbesserungen gebracht:

  • Der Förderungshöchstbetrag wurde von 861 Euro auf 934 Euro angehoben und wird nun nochmals auf 992 Euro erhöht, um Studierenden noch mehr finanzielle Unterstützung zu bieten.
  • Die Altersgrenze bei Beginn der Ausbildung wurde auf 45 Jahre angehoben, was lebenslanges Lernen und Weiterbildung fördert.
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen wurden um 20,75 Prozent erhöht, um faire Chancen für alle zu schaffen.
  • Der Wohnbedarfszuschlag wurde von 325 Euro auf 360 Euro angehoben, was das studentische Leben erleichtert.
  • Es wurde ein BAföG-Notfallmechanismus eingeführt, um in Krisensituationen schnell und gezielt unterstützen zu können – für ein sicheres Gefühl während des Studiums.
  • Seit 2021 kann der BAföG-Antrag auch online gestellt werden. Die BAföG Digital-App unterstützt dabei und bietet innovative Funktionen wie den neuen BAföG-Rechner.

Fazit

Die BAföG-Reform 2024 bringt zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen, die den finanziellen Alltag von Studierenden und Schülerinnen und Schülern erleichtern und bereichern. Von erhöhten Grundbedarfssätzen über die Einführung einer Studienstarthilfe bis hin zu einem Flexibilitätssemester – diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang zu Bildung zu fördern und inspirierende, faire Chancen zu schaffen.

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