Ratgeber
Berufliche Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor für langfristigen Karriereerfolg. Doch eine Hürde schreckt viele Weiterbildungsinteressierte ab – die Kosten. Hochwertige Zertifikate und Weiterbildungsprogramme erfordern oft Investitionen. Und genau hier setzen staatliche Förderprogramme an. Denn sie verwandeln finanzielle Barrieren in ein Sprungbrett für beruflichen Erfolg.
Die gute Nachricht: Wer seine Weiterbildung fördern lassen möchte, findet in Deutschland eine Vielzahl von Optionen. Jedes Bundesland hat eigene Programme entwickelt, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So schafft diese Vielfalt Chancen – erfordert aber auch eine strukturierte Herangehensweise.
Daher erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden, wie Sie Ihre Weiterbildung fördern lassen können, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Baden-Württemberg unterstützt Berufstätige mit dem Programm Weiterbildung Beschäftigte. Dieses richtet sich an Beschäftigte ohne Hochschulabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der älter als vier Jahre ist.
Die Förderung übernimmt bis zu 70 % der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Person und Jahr. Besonders attraktiv: Auch Unternehmen können für ihre Mitarbeitenden Anträge stellen. Die Beantragung erfolgt sodann über die regionalen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter.
Zusätzlich profitieren Beschäftigte von ESF Plus-Programmen, die speziell auf die arbeitsmarktlichen Besonderheiten der Region zugeschnitten sind. Wer hier seine Weiterbildung fördern lassen will, hat gleich mehrere Möglichkeiten.
Bayern setzt auf das Qualifizierungschancengesetz, das besonders auf Beschäftigte zielt, die berufliche Neuorientierung suchen. Dabei unterstützt das Programm sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Weiterbildungsfinanzierung.
Förderung erhalten Beschäftigte, deren Tätigkeit technologische Veränderungen erfährt oder die in einem Engpassberuf arbeiten möchten. Die Förderung kann bis zu 100 % der Kurskosten und während der Weiterbildung bis zu 100 % des Arbeitsentgelts umfassen.
Der Antrag wird über die örtliche Agentur für Arbeit gestellt. Voraussetzung ist eine Beschäftigung von mindestens vier Jahren seit der letzten öffentlich geförderten Weiterbildung.
Berlin gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Beschäftigte können sich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen, ohne dabei auf ihr Gehalt zu verzichten.
Der Anspruch beträgt zehn Arbeitstage in zwei Jahren für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte erhalten hingegen anteilig entsprechende Tage. Die Themenbereiche umfassen berufliche, politische und kulturelle Bildung.
Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten beim aktuellen Arbeitgeber. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Brandenburg bietet Bildungsschecks für beschäftigte Brandenburger. Diese decken bis zu 70 % der Kurskosten ab, maximal 500 Euro pro Person und Jahr.
Zielgruppe sind Beschäftigte ohne Hochschulabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der älter als vier Jahre ist. Besonders vorteilhaft: Bildungsschecks lassen sich mit anderen Programmen kombinieren, um die Eigenkosten weiter zu reduzieren.
Die Beratung und Ausgabe erfolgt über regionale Beratungsstellen, die auch bei der Auswahl geeigneter Weiterbildungsangebote unterstützen. Wer hier seine Weiterbildung fördern lassen möchte, kann so mehrere Vorteile kombinieren.
Bremen unterstützt Weiterbildungsinteressierte mit mehreren Landesprogrammen, die sich gezielt kombinieren lassen. Der Bremer Weiterbildungsscheck übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangs- und Prüfungskosten, insbesondere bei abschlussbezogenen Weiterbildungen oder der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Zusätzlich entlastet der Qualifizierungsbonus Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss mit monatlich 200 € während einer solchen Weiterbildung.
Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt gibt es außerdem eine einmalige Aufstiegsfortbildungsprämie in Höhe von 4.000 €. Das Bremische Bildungszeitgesetz sichert Beschäftigten zudem zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren – bei vollem Gehalt.
So lassen sich finanzielle Zuschüsse und bezahlte Lernzeit optimal verbinden, um die eigene Weiterbildung fördern zu lassen und beruflich den nächsten Schritt zu gehen.
Hamburg kombiniert Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit mit landesspezifischem Bildungsurlaub. Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Das Hamburger Gesetz für Bildungsurlaub gewährt Beschäftigten zehn Arbeitstage in zwei Jahren für anerkannte Weiterbildungen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Beide Programme ergänzen sich optimal: Der Bildungsgutschein übernimmt die Kurskosten, der Bildungsurlaub sichert die bezahlte Freistellung – so können Sie Ihre Weiterbildung fördern lassen und gleichzeitig bezahlte Lernzeit nutzen.
Der hessische Qualifizierungsscheck unterstützt Beschäftigte mit bis zu 500 Euro jährlich bei Weiterbildungskosten. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Kursgebühren.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte ohne Hochschulabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der mindestens vier Jahre zurückliegt. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit können gefördert werden.
Die Beantragung erfolgt über regionale Beratungsstellen, die eine kostenlose Bildungsberatung anbieten und bei der Auswahl passender Angebote unterstützen.
Der Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern richtet sich speziell an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro pro Person und Jahr.
Besonders kleine Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten profitieren von erweiterten Fördermöglichkeiten. Auch hier ist eine Kombination mit anderen Programmen möglich.
Die Antragstellung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH (GABS).
IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen bietet verschiedene Förderarten für unterschiedliche Zielgruppen. Das Programm unterstützt sowohl Beschäftigte als auch Selbstständige und Berufsrückkehrende.
Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der Kurskosten übernehmen, in Einzelfällen sogar bis zu 100 Prozent. Der Bewerbungsprozess läuft über regionale Geschäftsstellen, die auch individuelle Beratung anbieten.
Besonders attraktiv: IWiN berücksichtigt verschiedene Lebenssituationen und bietet flexible Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse.
Der Bildungsscheck NRW existiert in zwei Varianten: der individuelle Bildungsscheck für Privatpersonen und der betriebliche Bildungsscheck für Unternehmen.
Die individuelle Variante fördert Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro) mit 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.
Die betriebliche Variante richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und übernimmt ebenfalls 50 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro pro Beschäftigtem.
Der Qualischeck Rheinland-Pfalz unterstützt Beschäftigte mit bis zu 500 Euro pro Jahr. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte ohne Hochschulabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der mindestens vier Jahre zurückliegt. Auch geringfügig Beschäftigte und Personen in Elternzeit können gefördert werden.
Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt vor Kursbeginn über das Online-Portal des Landes.
Das Saarland bietet über den Bürgerdienst Saar verschiedene Weiterbildungsförderungen an. Die Programme richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und bieten flexible Unterstützung.
Besonderheit der Antragstellung: Eine persönliche Beratung ist Voraussetzung für die Förderung. Dies gewährleistet eine optimale Abstimmung zwischen Weiterbildungsziel und Fördermöglichkeiten.
Die Beratung erfolgt über regionale Zentren, die auch bei der Auswahl geeigneter Weiterbildungsanbieter unterstützen.
Die Sächsische AufbauBank (SAB) bietet verschiedene Programme zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Die Förderung richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen.
Besonders das Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer" bietet umfassende Unterstützung. Die Förderquoten variieren je nach Zielgruppe und können bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen.
Die Beantragung erfolgt über die SAB oder deren Partnerorganisationen.
Weiterbildung Direkt bietet Zuschüsse für berufliche Zusatzqualifikationen. Das Programm richtet sich an Beschäftigte ohne Hochschulabschluss und unterstützt mit bis zu 75 Prozent der Kurskosten.
Maximal werden 1.500 Euro pro Person und Maßnahme gefördert. Die Antragstellung erfolgt vor Kursbeginn über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Besonders vorteilhaft: Auch Coaching-Maßnahmen zur beruflichen Orientierung können gefördert werden.
Weiterbildung für Beschäftigte in Schleswig-Holstein richtet sich an Arbeitnehmer ohne Hochschulabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der älter als vier Jahre ist.
Die Förderung übernimmt bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen können Anträge stellen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von erweiterten Fördermöglichkeiten.
Die regionale Struktur ermöglicht eine individuelle Beratung und passgenaue Förderung.
Thüringen nutzt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) für verschiedene Weiterbildungsprogramme. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und bieten flexible Fördermöglichkeiten.
Die Förderhöhe variiert je nach Programm und Zielgruppe, kann aber bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Besonders Beschäftigte in strukturschwachen Regionen profitieren von erweiterten Möglichkeiten.
Anträge werden über verschiedene Träger gestellt, die auch bei der Programmauswahl beraten.
Bundesland | Programm | Förderhöhe | Zielgruppe |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Weiterbildung Beschäftigte | bis 70 %, max. 500 € | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Bayern | Qualifizierungschancengesetz | bis 100 % | alle Beschäftigten |
Berlin | Bildungsurlaub | Lohnfortzahlung | alle Beschäftigten |
Brandenburg | Bildungsschecks | bis 70 %, max. 500 € | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Hamburg | Bildungsgutschein / Bildungsurlaub | 100 % / Lohnfortzahlung | Arbeitssuchende / Beschäftigte |
Hessen | Qualifizierungscheck | 50 %, max. 500 € | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Mecklenburg-Vorpommern | Bildungscheck | bis 60 %, max. 500 € | Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen |
Niedersachsen | IWiN | bis 75 % | verschiedene Zielgruppen |
Nordrhein-Westfalen | Bildungscheck NRW | 50 %, max. 500 € | Beschäftigte / kleine und mittlere Unternehmen |
Rheinland-Pfalz | Qualischeck | 50 %, max. 500 € | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Saarland | Bürgerdienst Saar | variabel | verschiedene Zielgruppen |
Sachsen | SAB-Programme | bis 75 % | verschiedene Zielgruppen |
Sachsen-Anhalt | Weiterbildung Direkt | bis 75 %, max. 1.500 € | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Schleswig-Holstein | Weiterbildung für Beschäftigte | bis 50 % | Beschäftigte ohne Hochschulabschluss |
Thüringen | ESF Plus-Programme | bis 100 % | verschiedene Zielgruppen |
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das zentrale arbeitsmarkt- und sozialpolitische Förderinstrument der EU für die Förderperiode 2021–2027. Wer seine Weiterbildung fördern lassen möchte, profitiert von den zahlreichen Projekten, die in Deutschland durch ESF-Mittel unterstützt werden. Er bündelt mehrere frühere Instrumente – darunter den ESF, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten Benachteiligten (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – unter einem Dach.
In Deutschland werden insgesamt etwa 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus bereitgestellt: davon rund 2,22 Milliarden Euro über das ESF Plus-Bundesprogramm und knapp 4,34 Milliarden Euro für Förderaktivitäten auf Länder- und Regionalebene. Die Förderziele liegen auf mehreren Ebenen:
Konkret erfahren vielfältige Projekte Förderung, etwa:
In Brandenburg findet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2022 Umsetzung, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Landes verwaltet und von der EU kofinanziert wird. Sowohl lebenslanges Lernen zu fördern als auch Beschäftigte zu qualifizieren und Kompetenzen in Unternehmen, Vereinen sowie Hochschulen weiterzuentwickeln, ist ein wichtiges Ziel.
Wer wird gefördert?
Wichtige Einschränkung: Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungen, nicht jedoch vollwertige Ausbildungs- oder Studienabschlüsse (z. B. Bachelor, MBA). Zertifikatskurse und berufliche Zusatzqualifikationen sind hingegen ausdrücklich förderfähig.
Förderhöhe:
Praxis-Tipp: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden – denn eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Diese Richtlinie ist besonders interessant für Zertifikatsprogramme, zumal sie branchenübergreifend anwendbar ist und sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen in Brandenburg direkt entlastet.
Ja, viele Programme können Sie kombinieren. Wichtig ist dabei, dass Sie alle Förderungen bei der Antragstellung angeben. Manche Programme schließen bestimmte Kombinationen aus, während andere sich perfekt ergänzen.
Die meisten Programme verlangen eine Rückzahlung der Förderung, falls Sie ungerechtfertigt abbrechen. Informieren Sie den Fördergeber umgehend über Probleme – oft finden sich Lösungen.
Ja, viele Programme richten sich explizit auch an Führungskräfte. Besonders das Qualifizierungschancengesetz und ESF Plus-Programme bieten hier Möglichkeiten.
Die Bearbeitungszeit variiert zwischen zwei und acht Wochen, nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben. Planen Sie deshalb entsprechende Vorlaufzeiten ein und prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, ehe Sie sie einreichen.
Förderungen für berufliche Weiterbildung sind in der Regel steuerfrei. Klären Sie individuelle Fragen jedoch mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.
Die Investition in berufliche Weiterbildung zahlt sich aus – sowohl für Karriere und Einkommen als auch für die persönliche Entwicklung. Dank der vorgestellten Programme können Sie Ihre Weiterbildung fördern lassen und hochwertige Zertifikate erwerben, obwohl Ihr Budget begrenzt ist. Auch kleinere Zuschüsse können den entscheidenden Unterschied machen. Ein Bildungsscheck über 500 Euro kann die Tür zu einer Weiterbildung öffnen, die doch Ihr gesamtes Berufsleben verändert. Die Kombination verschiedener Programme hilft dabei, Ihre Eigenkosten auf ein Minimum reduzieren.
Der wichtigste Schritt ist jedoch der erste: Informieren Sie sich nicht nur über die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland,, sondern nutzen Sie auch Beratungsangebote. So setzen Sie Ihre Weiterbildungspläne in die Tat um - und Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken.