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Potsdam, 8. Oktober 2024 – Mit der Wahl des neuen Hochschulsenats hat die Deutsche Hochschule für angewandte Wissenschaften (DHAW) einen wichtigen Schritt in ihrer institutionellen Entwicklung vollzogen. Der Senat, der aus Vertretern der Professorenschaft, der Mitarbeitenden und Studierenden besteht, übernimmt nun die zentrale Rolle in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule. Mit der Konstitution des Gremiums tritt die Hochschule in eine neue Phase ihrer Entwicklung ein.
Dem neu gewählten Hochschulsenat der DHAW gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an, die unterschiedliche Interessengruppen der Hochschule repräsentieren. Den Vorsitz hat der Präsident, Herr Prof. Dr. Manfred Eglmeier. Die professoralen Vertreter sind Herr Prof. Dr. Martin Bickl, Frau Prof. Dr. Swetlana Franken, Herr Prof. Dr. Andreas Lingnau und Herr Prof. Dr. Norbert Meiners. Die Interessen der sonstigen hauptberuflichen Mitarbeitenden vertritt Herr Boris Blum-Oeste, während die Studierenden durch Frau Franziska Krebs vertreten werden. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule, Frau Deniz Spitzkopf, komplettiert das stimmberechtigte Gremium. Weiter sind der Kanzler Herr PHDr. Klaus Volcic und die Vizepräsidentin Frau Prof. Dr. Sarah Azimi ständige Mitglieder ohne Stimmrecht im Senat.
Der Hochschulsenat ist ein zentrales Organ der akademischen Selbstverwaltung und trägt maßgeblich zur Gestaltung der Hochschule bei. Zu seinen Aufgaben zählen die Beschlussfassung über die Satzung der Hochschule, die Entscheidung über Entwicklungsziele und Studienprogramme sowie die Mitwirkung bei der Wahl des Präsidiums. Der Senat hat außerdem eine beratende und kontrollierende Funktion gegenüber der Hochschulleitung und trägt damit wesentlich zur Qualitätssicherung und strategischen Ausrichtung der Hochschule bei. In diesem Gremium kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Statusgruppen zusammen, um gemeinsam über die wesentlichen Belange der Hochschule zu entscheiden.
Die Arbeit des Hochschulsenats basiert auf den Vorgaben des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, das die Rechte und Pflichten der Hochschulorgane klar regelt. Laut Gesetz sind Hochschulen dazu verpflichtet, demokratisch organisierte Gremien zu bilden, die eine ausgewogene Beteiligung aller Statusgruppen sicherstellen. Dies sichert nicht nur eine breite Mitsprache bei zentralen Entscheidungen, sondern fördert auch die Integration verschiedener Perspektiven in die Hochschulentwicklung. Mit der Konstitution des Senats ist ein wichtiger Schritt getan, um die strategische und akademische Zukunft der DHAW zu gestalten.
Die Konstitution des neuen Hochschulsenats markiert das Ende der Gründungsphase der DHAW und die Hochschule sieht darin einen wichtigen Meilenstein, um ihre Position als innovative Bildungsinstitution weiter zu stärken. Der neu gewählte Senat wird die Aufgabe übernehmen, die kontinuierliche Weiterentwicklung der DHAW voranzutreiben und ihre Position als zukunftsorientierte, praxisnahe Hochschule weiter zu stärken.